Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf unserem Schießstand, darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde, auf eine Entfernung von 25m mit den folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Kurzwaffe (Pistole und Revolver)
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von
1.500 Joule
Auf unserem Schießstand, darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde, auf eine Entfernung von 50m mit den folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Langwaffen
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von
5.000 Joule
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