Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

 

Auf unserem Schießstand, darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde, auf eine Entfernung von 25m mit den folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:

Kurzwaffe (Pistole und Revolver)

bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von

1.500 Joule

Auf unserem Schießstand, darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde, auf eine Entfernung von 50m mit den folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:

Langwaffen

bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von

5.000 Joule